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Übertragung von Wohneigentum: Hickhack um Erbschaftssteuerreform
abgelegt im Archiv Wohneigentum von Hans Kolpak am 13.11.08
Übertragung von Wohneigentum: Hickhack um Erbschaftssteuerreform
Während Die Befreiung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer beim Übertragen von Wohneigentum innerhalb einer Familie allen Parteien klar ist, verheddern sich FDP und CSU in Auseinandersetzungen um die Übertragung von Unternehmen. Diese Diskussionen könnten die Gesetzgebung verzögern. Was ändert sich voraussichtlich?


Im Kern geht es darum: Unabhängig vom Wert sollen pro Kind bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei sein, wenn das Kind die Immobilie selbst für mindestens zehn Jahre nutzt. Dumme Zwischenfrage: Sollen Kleinkinder getrennt von ihren Eltern leben, um schenkungssteuerfrei zu sein? Hintergrund der Regelung ist einfach. Wenn Sachwerte geschenkt oder vererbt werden, ist nicht zwingend Geld vorhanden. Die Sache müßte verkauft werden, um die Steuer bezahlen zu können.

Anderes Beispiel aus dem Umsatzsteuerrecht: Wird eine Ware oder eine Dienstleistung bezahlt, dann ist Geld da und der Umsatzsteuerpflichtige führt die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Es ist aber Humbug, wenn Familienwerte durch die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer aufgezehrt werden, weil kein Bargeld vorhanden ist. Für Wohneigentum kann das die Aufnahme einer Hypothek bedeuten oder den Verkauf, für einen Betrieb eine Verschuldung oder Insolvenz.

Es ist nachvollziehbar, warum 2006 das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt hat und bis Ende 2008 eine Reform des Gesetzes gefordert hat. Ist es sechs Wochen vor Jahresende nicht ziemlich spät?

Hans Kolpak
Eigentum & Bauen

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