Abnahme der Leistung

Die Abnahme ist einer der wichtigsten Meilensteine im bauablauf, denn mit ihr wird die Leistung Ihres Auftragnehmers verbindlich überprüft und danach ist die Gefahr und die Verantwortung für das Haus oder die Teilleistung voll auf Sie übergegangen.

Mit anderen Worten, alles was nach der Abnahme an Ihrem Haus geschieht, ist Ihr eigenes Risiko, vorher lag es beim Auftragnehmer.

Sie müssen alle Fehler und Mängel, die erkennbar sind, sowie noch notwendige Restarbeiten hier rügen und den Unternehmer zur Beseitigung derselben auffordern.

Wurde ein verbindlicher Termin mit einer Vertragsstrafe belegt und nicht eingehalten, müssen Sie bei der Abnahme sich die Einforderung der Vertragsstrafe hier verbindlich einfordern, sonst kann sie später nicht geltend gemacht werden.

Mit der Abnahme hat der Unternehmer das Recht die Schlussrechnung zu stellen, Sie können aber für nicht erledigte Mängel und Restarbeiten einen entsprechenden Einbehalt vornehmen.

Mit dem Tag der Abnahme beginnt die vereinbarte Gewährleistungsfrist nach VOB oder BGB zu laufen.

Es empfiehlt sich, die Abnahme schriftlich zu dokumentieren


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