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An Räum- und Streupflicht denken

abgelegt im Archiv Aktuelles am 13.11.07

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Der nicht wirklich überraschende Wintereinbruch scheint nicht wenige doch überrascht zu haben, nicht nur auf der Straße sondern auch auf den Gehwegen.

Denn zumindest war ich am Sonntag bei uns in der Gegend so gegen halb neun, der erste, der den Gehweg freigeschaufelt hat, andere folgten deutlich später und nicht wenige hofften vergebens, dass der Schnee bald von selbst wieder verschwinden würde.

Wer muss denn eigentlich räumen und streuen?

Normalerweise der Eigentümer, beim Bürgersteig wäre das meist die Gemeinde. Meist haben diese ihre Streu- und Räumpflicht in einer Satzung den Hauseigentümern auferlegt.

Diese wiederum übertragen die Pflichten an die Mieter, allerdings muss dies explizit im Mietvertrag vereinbart sein.

In vielen Fällen wird das wiederum auf die Mieter abgewälzt. Da sollte jeder vorsorglich in seinen Mietvertrag schauen, hier steht meistens drin, dass die Streu- und Räumpflicht vom Mieter übernommen werden muss

Wie muss geräumt werden?

Nach mehreren Urteilen genügt ein Streifen in der Mitte des Bürgersteigs, der geräumt und gestreut sein muss - so breit, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Mehr ist nicht erforderlich.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ab wann und bis wann die Räum- und Streupflicht am Tage besteht und sorgen Sie dafür, dass dies konsequent eingehalten wird, denn sonst können bei einem Unfall doch erhebliche Kosten auf Sie zukommen.



Permalink: An Räum- und Streupflicht denken

Tags: Schneeräumen  Streupflicht  Eigentümer  Mieter 

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