Wenn der Bauherr eine Festlegung ändern will oder wenn er eine Entscheidung über die Art der Ausführung oder die Wahl des Materials nicht rechtzeitig vornimmt, stellt dies immer eine Störung des Bauablaufs statt und sollte im eigenen Interesse vermieden werden.

Oft wird gesagt – und leider nicht immer zu Unrecht -, dass Baufirmen zu hohe Preise für Nachträge verlangen würden.

Allerdings stimmt diese Vermutung nicht immer, denn wenn der Bauherr auf einmal eine andere Ausführung will, kommt es beim Auftragnehmer zu einem meist nicht unerheblichen Mehraufwand.

Da müssen Pläne, Ausschreibungen oder Bestellungen geändert werden, da müssen andere Abläufe geplant werden, der Auftragnehmer muss über Preise und Nachunternehmerleistungen verhandeln u.v.a.m.

Dadurch entstehen interne Kosten und mitunter auch Hektik, vor allem, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin eingehalten werden soll.

Daher sollte es sich jeder Bauherr genau überlegen, was er will und dies am besten, bereits vor Vertragsabschluss und sich bemühen, die Änderungen möglichst gering zu halten.

Wenn noch Materialien oder Produkte bemustert werden müssen, sollte sich der Bauherr bemühen, dies möglichst rasch zu tun.

Allerdings muss er sich auch nicht vom Auftragnehmer unter Zeitdruck setzen lassen, falls dieser die Bemusterung zu spät vornimmt.

Vor allem sollte sich der Bauherr davor hüten, Änderungen noch am Modell 1:1, also auf der baustelle vornehmen zu lassen, denn das wird richtig teuer.

Doch es kommt immer wieder vor.

So habe ich durchaus Bauherren erlebt, die scheinbar kein räumliches Vorstellungsvermögen hatten und deshalb schon beim Rohbau mehrmals Wände abreißen, Fenster und Türen versetzen ließen. Ein teures Vergnügen.


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