Änderungen und  Nachträge (2)

Beim Stöbern in den alten Postings in meinem Blog habe ich festgestellt, dass ich vor langer Zeit bereits über Änderungen und Nachträge geschrieben haben, aber aus Gründen der Aktualität habe ich die Fortsetzung des Artikels leider nicht geschrieben und dann irgendwie vergessen. Doch das Thema Nachträge ist zu wichtig, um auf die Fortsetzung zu verzichten.

Hier finden Sie den ersten Teil.

Dies ist bei einem einheitspreisvertrag vom Kunden oder seinem Architekten bedingt prüfbar, bei einem Komplettangebot und nicht aufgeschlüsseltem Festpreis eigentlich kaum. Hier kommt dann ggf. der marktübliche Preis zur Anwendung, doch auch dies ist ein sehr vager und unwahrscheinlich dehnbarer Begriff, der vielleicht erst vor Gericht geklärt werden könnte und einen Rechtsstreit sollten Sie tunlichst vermeiden.

Dieser kostet immer Geld, Zeit und Nerven und selbst ein scheinbar günstiger Vergleich kann sich unter dem Strich sich negativ erweisen. Verlangen Sie von Ihrem Auftragnehmer, dass er Ihnen die Berechtigung des Nachtrages nachweist und die Höhe des Preises erläutert und glaubhaft macht.

Achten Sie darauf, dass auch entfallende Leistungen preislich berücksichtigt werden, nicht wenige Auftragnehmer "vergessen" dies mitunter in der Hektik des Tagesgeschäftes. Wenn möglich, erfragen Sie die Kosten für Nachtragsleistung alternativ bei einem anderen Handwerker oder Unternehmer.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihr Auftragnehmer mit dem Hinweis auf Risiken vertraglich vereinbarte Leistungen ändern und Mehrkosten in Anrechnung bringen will, denn entweder war er sich nicht klar, was er angeboten oder vereinbart hat oder er will nachträglich seinen Preis verbessern.

Auch wenn er kulanterweise kostenneutral eine andere Leistung ausführen will, gilt dasselbe. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn dies versucht wird, können Sie das Unternehmen beauftragen und erst später die Preisvereinbarung treffen, aber wirklich nur, wenn es nicht anders geht.

Gehen Sie auch in diesem Fall fair mit Ihrem Partner um, denn Sie wissen ja: wie man in den Wald hineinruft, schallt es zurück.


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