Änderungen und Nachträge (3)

Ganz wichtig für Sie: Wenn durch Änderungen Mehrkosten entstehen oder wenn etwas unklar ist, muss der Unternehmer diese Mehrkosten oder auch terminliche oder sonstige Auswirkungen vor der Ausführung bei Ihnen anmelden, denn Sie als Auftraggeber müssen entscheiden können:

• Will ich trotz Mehrkosten oder Terminverzögerung die geänderte Ausführung?
• Soll der Auftragnehmer die Arbeiten ausführen oder möchte ich sie einem anderen Unternehmer übertragen oder aber die Arbeiten in eigenleistung erbringen?
• Kommt noch eine andere Lösung in Betracht?

Führt der Unternehmer ohne Anmeldung einen Nachtrag aus, besteht für Sie u.U. keine Leistungspflicht, es sei denn Sie erkennen nachträglich die Berechtigung an es war Gefahr im Verzuge der Auftragnehmer konnte davon ausgehen, dass Sie Ihre Einwilligung geben würden, weil eine Ausführung in Ihrem Interesse lag.

Auch hier ist wieder viel unterschiedlich interpretierbar, was häufig zum Streit führen kann und dieser sollte immer vermieden werden.

Bestätigen Sie alle Nachtragsaufträge schriftlich, achten Sie auch hier auf eine umfassende und genaue Leistungsbeschreibung und einen Festpreis, soweit dies möglich ist.

Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen beim Nachtragsangebot eine Kopie zur Auftragsbestätigung mitgeschickt wird. Prüfen Sie vor der Auftragserteilung sorgfältig, damit Sie trotz etwaiger Mehrkosten Ihr Budget nicht überschreiten und Ihre Finanzierung gesichert bleibt.

Erfahrungsgemäß reagieren Banken auf eine entsprechende Kreditausweitung nicht sehr freundlich, vor allem wenn die Beleihungsgrenze nahezu erreicht ist.


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