Ärger mit Bauhandwerkern
abgelegt im Archiv Baupartner am 13.05.07
Ein gängiger Titel für eine ganz normale Geschichte, so könnte man meinen. Doch als ich dann weiter gelesen habe, verstand ich die Überschrift nicht mehr.
Denn hier machte ein Handwerker nur deshalb Ärger, weil der Bauherr mit seinen Zahlungen unberechtigter Weise in Verzug war und dies ist leider kein Einzelfall.
Baum Bauen haben beide Parteien Pflichten, nicht nur der Handwerker oder der Auftragnehmer sondern genauso der Bauherr und wenn einer seine Pflichten nicht erfüllt, gibt es Ärger.
Die Pflichten des Auftragnehmers sind klar, die Bauleistung in der vereinbarten Qualität, der vereinbarten Zeit und zum vereinbarten Preis zu erbringen.
Doch was sind die Pflichten des Bauherrn:
• Bereitstellen des Grundstücks (nicht bei Bauträgermaßnahmen)
• Entscheidung über Art der Ausführung
• Einholen der baugenehmigung und der Baufreigabe
• Zahlung gemäß Vereinbarung, also nach Baufortschritt oder nach Zahlungsplan
• Abnahme der Leistung
Vor allem zwei Punkte sind für den reibungslosen Baufortschritt wichtig und sie werden gar nicht so selten vom Bauherrn missachtet, zum einen das rechtzeitige Treffen aller notwendigen Entscheidungen und die korrekte Bezahlung.
Beides will ich in den nächsten Posts genauer betrachten.

Permalink: Ärger mit Bauhandwerkern
Tags: Zahlung Bauherrenpflichten Baugenehmigung Zahlungsplan Baufortschritt
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