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Ärger vermeiden-vereinbarungsgemäß bezahlen

abgelegt im Archiv Bauablauf am 18.05.07

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Die Handwerker und Bauunternehmer klagen über die schlechte Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber und dies gilt leider auch vielfach für Hausbaukunden.

In meiner Praxis habe ich immer wieder Ausreden von Kunden gehört, warum sie nicht vereinbarungsgemäß bezahlen können, wie

• Die finanzierende Bank hat das Geld noch nicht freigegeben
• Ich wusste nicht, dass jetzt eine Abschlagszahlung fällig wird und habe mein Geld für 4 Wochen auf ein Festgeldkonto gelegt, so lange müssten Sie schon warten. Das verstehen Sie doch sicher.

Der Auftragnehmer versteht dabei nur eins, der Kunde erwartet von ihm die vollständige Erfüllung der Auftragnehmerpflichten, ist aber nicht bereit, die Auftraggeberpflichten korrekt zu erfüllen.

Dies ärgert und der Handwerker überlegt nun, seine Reaktion, er könnte Mahnen und falls dies auch nichts nutzt, mit der Einstellung des Baus drohen. Meist schluckt er aber den Ärger hinunter, doch vergessen tut er das nicht und er überlegt sich durchaus, welche Chancen er hat, den Kunden dafür büßen zu lassen.

So kommt es sehr leicht zu einer Eskalation, die letztlich sowohl Bauherr als auch Auftragnehmer nur schadet.

Daher sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen korrekt nachkommen, denn z.B. die Regelungen der VOB sind sehr Auftraggeber freundlich.

Der Handwerker muss zuerst eine Leistung erbracht haben, die er dann in Rechnung stellen kann und der Auftragnehmer hat 18 Werktage, also rund 3 Wochen Zeit, die Abschlagsrechnung zu prüfen und zu bezahlen.

Meist führt der Handwerker die Arbeiten ja weiter, sodass er erneut in Vorlage geht.

Bei einem Zahlungsplan kann sich das etwas anders darstellen, da muss im Vorfeld geprüft werden, dass es zu keinen Überzahlungen kommt.

Ist er aber vereinbart, müssen auch die Zahlungsziele eingehalten werden.

Hat der Handwerker zuviel verrechnet, stehen verrechnete Leistungen noch aus oder sind die Arbeiten mit Mängeln behaftet, kann der Bauherr natürlich angemessene Abzüge dafür tätigen, den Rest muss er bezahlen.

Denken Sie daran, wenn Sie Ihre Zahlungspflichten erfüllen, wird dies Ihr Verhältnis zum Auftragnehmer positiv beeinflussen und beachten Sie auch:

Wenn ein Handwerker zuviel Außenstände hat, kann letztlich die Fortführung des Unternehmens gefährdet sein und dies kann ganz sicher nicht in Ihrem Sinne sein.



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Tags: Zahlungsmoral  Zahlungsplan  Bauleistungen  Abschlagsrechnung  Bauherr  Ärger 

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