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Arten von Bauverträgen

abgelegt im Archiv Glossar am 27.01.07

Arten von Bauverträgen
In der Regel werden Werkverträge auf Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) abgeschlossen, dabei gibt es folgende Haupttypen, die aber auch in gemischter Form auftreten können:

einheitspreisvertrag

Pauschalpreisvertrag (siehe Schlüsselfertiges Bauen)

Stundenlohnvertrag

Kostenerstattungsvertrag (nur vereinzelt)

Seltener werden Werkverträge nach BGB abgeschlossen.

I.d.R gilt, dass individuelle Vereinbarungen, sofern Sie nicht den Gesetzen widersprechen, sondern eher präzisieren, Vorrang haben.

Bei Formularverträgen, insbesondere solche eines Bauunternehmens oder Schlüsselfertigbauers, müssen den Anforderungen des AGB-Gesetzes, das am 1.1.2002 ins BGB aufgenommen wurde, entsprechen.

Bei Eigentumswohnungen wird der Kauf notariell beurkundet und der Notar hat darauf zu achten, dass die Makler- und Bauträgerverordnung Berücksichtigung findet.


Permalink: Arten von Bauverträgen

Tags: VOB  BGB  Einheitspreisvertrag  Pauschalpreisvertrag  Stundenlohnarbeiten  Kauf  AGBGesetz 

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