
Bei einem vor 1980 gebauten Haus stellt die Verwendung von asbest keinen Mangel dar, auf den bei einem Verkauf der Verkäufer hinzuweisen hat, so das OLG Celle in einem entsprechenden Urteil.
In dem konkreten Fall hatte ein Käufer nach einer kurzen Besichtigung ein Haus gekauft und erst später festgestellt, dass es sich um kein Massivhaus handelte, wie er vermutet hatte, sondern um ein Fertighaus und später stellte er fest, dass asbesthaltige Platten verwendet worden waren.
Da ihn der Verkäufer darauf nicht hingewiesen hatte, wollte er eine Rückabwicklung.
Zu Unrecht, stellte das OLG fest, denn die Fertigbauweise stelle keinen Mangel dar und ein Fertighaus sei kein fehlerhaftes Massivhaus.
Auch müsse der Verkäufer bei einem vor 1980 erbauten Haus nicht explizit darauf hinweisen, dass Asbest verwendet worden sei, da damals die Verwendung des Materials üblich und zulässig gewesen sei.
Hier finden Sie die genauen Infos.
Eigentlich sollte man das doch schon angeben m�ssen, finde ich. Denn es ist ja schon ein Unterschied, ob das ein Fertighaus oder ein Massivhaus ist. Und wenn man dem K�ufer das mitgeteilt h�tte, w�re er auch evt. draufgekommen, das evt. asbesthaltige Platten verwendet worden waren.
Gru�
Frank
1980 mit Asbest?
Ob es bei solch alten Häusern ein Mangel ist? Ich bin ja gar nicht sicher…
Wir haben davon schon viel gelesen
Bei so einem alten Haus würde ich mich allerdings vorher schon genau über die Bauweise informieren.
Asbest? Zum Kotzen!