Attraktivität des Wohnungseigentums wird erhöht

Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich der Initiative der FDP-Fraktion (BT-Drucksache 16/9453) angeschlossen, einen Konstruktionsfehler in der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes vom 1. Juli 2007 zu beseitigen. Die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS sagt dazu am 27. März 2009 in einer Pressemitteilung:

"Durch die zum 1. Juli 2007 in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes sollte die Rechtsposition der Wohnungseigentümer gegenüber Banken und sonstigen Realkreditgläubigern bei der Zwangsversteigerung für fällige Hausgeldforderungen gestärkt werden. Leider lief das Vorrecht der Wohnungseigentümer in der Praxis vollständig ins Leere. Zur Durchsetzung des Anspruchs sind die Wohnungseigentümer auf eine Bescheinigung des Finanzamtes angewiesen, aus der sich der Einheitswert der betroffenen Eigentumswohnung ergibt. Bislang waren die Finanzämter jedoch weder berechtigt noch verpflichtet, eine solche Einheitswertbescheinigung auszustellen."

Es verwundert daher nicht, wenn beck-aktuell am 18. März den WEG-Experten Wolf-Dietrich Deckert zitiert: "Betrachtet man die gesamte, derzeit gesetzlich geregelte Materie zum deutschen Wohnungseigentumsrecht, muss ich bedauerlicherweise feststellen, dass es rechtlich insbesondere für junge, noch nicht geschulte Beteiligte immer schwieriger und zeitaufwendiger wird, sich ausreichend rechtskundig zu machen."

Und die Moral von der Geschicht'?
Alles ist geregelt, hast Du geglaubt?
Doch so ist es immer noch nicht.
Das Wohngesetz ist niemals angestaubt.

Hans Kolpak
Eigentum & Bauen


Foto Quelle FDP-Fraktion.de

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