
Jede Baufinanzierung muss individuell an die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Bauherrn angepasst werden, sodass es keine konfektionierte Finanzierung von der Stange gibt, allerdings haben sich einige Grundzüge herausgebildet.
So wird von den meisten banken oder Bausparkassen ein erstrangig gesichertes Darlehen in Höhe von bis zu 60% des Verkehrswertes, ein nachrangig gesichertes in Höhe von weiteren 20%. Hierfür gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, wobei die staatlichen, individuell möglichen Fördermaßnahmen berücksichtigt werden.
Baukredite gibt es zu deutlich günstigeren Konditionen als andere Darlehen, denn durch die Sicherheit der Immobilie ist das Ausfallrisiko für die kreditgebenden Bank gering. Baukredite werden meist als Grundschulden ins Grundbuch eingetragen, damit kann bei Zahlungsunfähigkeit des Bauherrn der Kreditgeber die Immobilie verwerten.
Erstrangig abgesicherte Kredite haben deutlich günstigere Zinskonditionen, nachrangige werden häufig mit Bauspardarlehen kombiniert.
Je nachdem, wie sich eine mögliche Zinsentwicklung abzeichnet, sollten Sie überlegen, ob und ggf. wie lange Sie die Zinskonditionen festschreiben wollen. Dies gilt vor allem in Niedrigzinsphasen und ich erinnere mich gut an einen meiner Nachbarn, der in einer solchen Situation von dem Bauträger, der auch die Finanzierung besorgt hatte, nicht auf die Festschreibung hingewiesen wurde und der dann nach knapp 3 Jahren die monatlichen Zinsen nur noch unter erheblichen persönlichen Einschränkungen überhaupt noch bezahlen konnte.
Doch die restlichen 20% sollten Sie als Eigenkapital, ggf. teilweise in Form von Eigenleistungen, beisteuern können.
Allerdings sollten Sie vor allem bei Eigenleistungen sehr sorgfältig überprüfen, was Sie wirklich leisten können und wie viel Sie wirklich sparen, denn immer wieder muss man feststellen, dass Bauherren sich hier weit überschätzen.
Da jeder geliehene Euro Zinsen und damit Geld kostet, sollten Sie einen sorgfältigen Kassensturz machen, überprüfen Sie Ihre Ersparnisse, Aktien, Lebensversicherungen, Bausparverträge. Auch das bereits bezahlte, unbelastete Grundstück gehört zum Eigenkapital.
danke für die infos