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Auslandsimmobilien: Eigenheimzulage nachträglich beanspruchen!

abgelegt im Archiv Förderprogramme am 30.07.09

Auslandsimmobilien: Eigenheimzulage nachträglich beanspruchen!
  © NinaN83 Cala Millor
Aufgrund des Entscheids des Europäischen Gerichtshofs haben Deutsche Anspruch auf die Eigenheimzulage, wenn in den Jahren 2005 oder 2006 der Bauantrag gestellt, der Kaufvertrag geschlossen oder die Baumaßnahme begonnen wurde. Da in Einzelfragen die Finanzgerichte trotzdem unterschiedlich interpretieren, sollte laut Oliver Holzinger bis 31. Dezember 2009 der Antrag auf Eigenheimzulage gestellt werden, damit der Anspruch nicht verfällt.

Hans Kolpak
Eigentum & Bauen


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Tags: Eigenheimzulage  Auslandsimmobilien 

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