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Bauen mit Architekten (2)

abgelegt im Archiv Baupartner am 30.11.06

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Aus dem Baugesuch entwickelt der Architekt die Ausführungspläne und die Ausschreibungspositionen. Dann ermittelt er mehr oder weniger genau die voraussichtlichen Massen, hoffentlich das erstere, obwohl es durchaus noch Planer geben soll, die je nach eigener Interessenslage mal zu hohe, mal zu niedere Massen oder einfach zu ungenaue Massen ins Leistungsverzeichnis schreiben.

Für jedes Gewerk erstellt er dann eine Ausschreibung und fordert von ihm ausgewählte Betriebe zur Angebotsabgabe auf. Bitten Sie ihn dabei vorab um die jeweilige Liste und ergänzen Sie diese ggf. um eigene Vorschläge, vielleicht weil Sie einen Handwerker kennen oder um zu verhindern, dass ein Architekt immer nur die gleichen Betriebe auffordert, was nicht unbedingt zum bestmöglichen Preis für Sie führt.

Der Architekt prüft dann die eingehenden Angebote, verhandelt mit den Unternehmen und macht Ihnen als Bauherr einen oder mehrere Vorschläge zur Vergabe (Beauftragung) der Arbeiten.

Da Sie Vertragspartner des Unternehmens werden, ist es zweckmäßig, wenn Sie das Unternehmen und die Verantwortlichen - zumindest bei den wichtigsten Partnern, das können durchaus auch kleinere, aber risikobehaftete Teilleistungen sein - schon vorher kennen lernen, spätestens bei den abschließenden Vergabeverhandlungen.

Fragen Sie vorab nach Referenzen und prüfen Sie diese gewissenhaft.
Die Ablaufsteuerung liegt beim Architekten, der die beauftragten Handwerker und Unternehmen koordiniert und die vereinbarte Qualität durch entsprechende Kontrollen sicherstellen soll. Die tatsächliche Verantwortung für die Ausführung liegt immer bei der ausführenden Firma.

Da auf Grund von Einheitspreisverträgen und nach tatsächlich ausgeführten Massen abgerechnet wird, kann der endgültige Preis vorab nicht exakt genannt werden und bei ungenauer Vorab-Massenermittlung kann es zu meist unangenehmen Überraschungen kommen.

Der Architekt ist in aller Regel nicht verantwortlich zu machen, wenn der Kostenvoranschlag - auch ohne Änderungen - nicht eingehalten wird, das Gleiche gilt auch für die Termineinhaltung.

Der Architekt führt gemeinsam mit dem Bauherrn die abnahme der Gewerkeleistungen durch und sollte nach Fertigstellung dem Bauherrn eine Dokumentation übergeben mit der tatsächlichen Ausführung, den verwendeten Materialien, Gerätebeschreibungen und einer Gebrauchsanweisung für die Nutzung und Pflege des Gebäudes.



Permalink: Bauen mit Architekten (2)

Tags: Massenermittlung  Leistungsverzeichnis  Koordination  Abnahme  Dokumentation 

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