
Unter Mängel versteht man gemeinhin jede abweichung vom Bausoll und/oder den Normen bzw. den Regeln der Technik, wobei i.d.R. vom Kunden eher eine negative Abweichung gerügt wird, Verbesserungen nimmt er meist dankend zur Kenntnis.
Mängel entstehen während des Bauprozesses. Sie werden entweder noch während des Bauens, bei der Abnahme oder in der Gewährleistungszeit durch die ausführende Firma oder den Kunden festgestellt.
In den Baunormen sind Toleranzen vorgegeben, werden diese eingehalten und sofern keine höhere Genauigkeit vereinbart ist, wurde Qualität geliefert.
Werden die Toleranzen überschritten, handelt es sich um einen Mangel, ganz unabhängig davon,
• um wie viel die Toleranz überschritten wurde
• ob der Mangel z.B. mit bloßem Auge zu erkennen ist
• ob er Folgeschäden hervorrufen kann oder nicht.
Bei jedem Mangel, also auch bei einer eher geringfügigen Toleranzüberschreitung kann der Kunde die Beseitigung des Mangels, ggf. auch eine angemessene Preisminderung verlangen, wobei es hier oftmals zu sehr unterschiedlichen Auffassungen über den Umfang der Minderung kommt.
Die im BGB ebenfalls vorgesehene Wandelung kommt bei Baumaßnahmen selten zur Anwendung.
Besonders problematisch sind Mängel, die erhebliche Folgeschäden – wie z.B. bei Undichtigkeiten – nach sich ziehen können oder die nicht oder kaum zu beseitigen sind, wie z.B. Nichteinhaltung von Schalldämmwerten bei Decken oder Wohnungstrennwänden.
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