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Bei normalen Baulärm gibt es kein Schmerzensgeld
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile von Herbert Walker am 26.11.07
Bei normalen Baulärm gibt es kein Schmerzensgeld
Wer neben einer Baustelle wohnt oder arbeitet, weiß, dass dies nie angenehm ist, neben Staub und Dreck ist es vor allem der Lärm, der den Anwohnern zu schaffen macht.

Dies sah auch ein Anwalt so und clever wie er war, klagte er auf Schmerzensgeld wegen Lärmterror.

Die Summe war - an amerikanischen Verhältnissen gemessen - mit 3000 € nicht hoch, doch das Münchner Amtsgericht folgte des Anwalts Meinung nicht und schmetterte den Antrag ab.

Außer Spesen nichts gewesen, herr Anwalt. Aber die eigenen Kosten fallen bei ihm ja nicht ins Gewicht. Vielleicht war er aber auch gerade nicht ganz ausgelastet oder er wollte nur üben, denn Übung macht bekanntlich den Meister, irgendwann.

Hier finden Sie mehr darüber.



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Tags: Baulärm  Schmerzensgeld  Anwalt  Amtsgericht 
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