abgelegt im Archiv
Baurecht und Urteile
von Herbert Walker am 26.11.07

Dies sah auch ein Anwalt so und clever wie er war, klagte er auf Schmerzensgeld wegen Lärmterror.
Die Summe war - an amerikanischen Verhältnissen gemessen - mit 3000 € nicht hoch, doch das Münchner Amtsgericht folgte des Anwalts Meinung nicht und schmetterte den Antrag ab.
Außer Spesen nichts gewesen, herr Anwalt. Aber die eigenen Kosten fallen bei ihm ja nicht ins Gewicht. Vielleicht war er aber auch gerade nicht ganz ausgelastet oder er wollte nur üben, denn Übung macht bekanntlich den Meister, irgendwann.
Hier finden Sie mehr darüber.
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/103801
Wong
Stimmen Sie ab für Bei normalen Baulärm gibt es kein Schmerzensgeld:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 7.67 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Abonnieren
Marktplatz
- Günstig ins Eigenheim Jetzt Wohnungseigentümer werden und kräftig dabei sparen.
- Cityleben mitten in München Hier sind Sie am Puls moderner Architektur, an der Ader des Lebens.
- Südliches Flair in Münchner Norden Bella Italia grüßt mit diesem wunderschönen Ambiente.
- leben Sie so, wie es Ihnen gefällt wohnen Sie so, wie es Ihnen entspricht.
- Stilvoll residieren am Park Genießen Sie das Leben mitten in der City direkt am Park.
- Lampen: Anta, Flos,Ingo Maurer, Serien uvm. der Leuchten Online-Shop im Netz
- HaustürenHoermann.de ist europäischer Marktführer für Tore und Türen
Suchen Sie nach weiteren Artikeln
| RSS | Alle Abonnements sehen |
|
Was ist RSS? | |
| Yahoo! |
|
| MEIN MSN |
|
| Bloglines |
|
| Newsletter | |
| Followen Sie uns bei Twitter! |

