Bemusterung

Weder bei einem schlüsselfertigen Bau noch bei der Einzelvergabe von Leistungen unter Mitwirkung eines Architekten können bereits im Ausschreibungsstadium alle Details festgelegt werden.

Dies muss in der so genannten Bemusterung nachgeholt werden, dabei gibt es verschiedenen Verfahren.

Bei Fertighäusern ist es durchaus üblich, dass nach Vertragsschluss und Vorliegen der Planung in einem einzigen Vororttermin beim Hersteller diese Punkte zu klären.

Dabei werden die auszuwählende Gegenstände, wie

• Fliesen
• Bodenbeläge aus Holz, Kunststoff, Linoleum, Kork oder Laminat
• Farbe und Form von Sanitärgegenständen
• Armaturen und Steckdosen
• Türen
• Heizkörper

anhand von Mustern besichtigt und die endgültige Auswahl getroffen.

Kleinere Schlüsselfertigfirmen oder bauträger verfügen oft nicht über eine entsprechend große Ausstellung, dann findet die Bemusterung u.U. bei den verschiedenen Handwerkern oder dem Handel statt.

Bei der Auswahl muss beachtet werden, dass z.B. bei Fliesen oder Böden oft nur einzelne kleinere Muster angesehen werden können und mitunter ergeben sich bei größeren Flächen ganz unterschiedliche Wirkungen.

Alle ausgewählten Materialien sollten eindeutig dokumentiert werden, häufig sind mit der Auswahl Mehrkosten verbunden, die dem Bauherrn zunächst mitgeteilt werden müssen, ehe er die endgültige Entscheidung trifft.

Was bei einer Bemusterung zu beachten ist, werde ich in späteren Artikeln untersuchen.


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