Für alles gibt es heute Berater und manchmal ist das auch ganz gut, doch manchmal fragt man sich wirklich, muss das sein und was bekommt man für sein Geld.

Wenn man eine alte Immobilie kaufen will, dann muss man natürlich wissen, was einen erwartet.

Hier gibt es nun einige interessant klingende Angebote, so bietet ein Unternehmen an, vor dem Kauf Hausinspektionen durchzuführen, um vor allem die nicht direkt erkennbaren Mängel und Fehler erkennen zu können.

Dazu gibt es dann ein detailliertes Gutachten mit genauer Aufstellung der Mängelbeseitigungskosten, um damit mit dem Verkäufer verhandeln zu können und das alles zu einem Festpreis von unter € 700 incl. Mehrwertsteuer, es gibt aber auch Anbieter, die deutlich weniger verlangen und sich dafür am Verhandlungserfolg beteiligen wollen.

Doch schauen wir uns das Angebot an und was dafür zu erwarten ist, wenn das Unternehmen – und davon gehe ich aus – Geld verdienen will.

Ein Experte, der sein Geld Wert ist, hat einen entsprechenden Stundensatz und dies bedeutet, dass so ein Gutachten incl. Besichtigung in ca. 5 Stunden erledigt sein muss.

Da es sich um eine Pauschale handelt und auf der HP keine Anfahrtskosten aufgeführt sind, rechnen wir also nur 1 Stunde für An- und Abfahrt.

Für ein vernünftiges Gutachten mit Ermittlung der genauen Mängelbeseitigungskosten muss man sicher 2 Stunden ansetzen, bleibt also noch für die Besichtung eines Hauses noch ca. 2 Stunden und ob das reicht, um hinter die Fassade zu blicken und alle Mängel zu erkennen. Reicht das wirklich? Denn man muss ja wohl jedes Fenster, jeden Fensterladen, jeden Rolladen, jede Tür, jede Wand, jede Armatur und jede Steckdose kontrollieren.

Was aber noch viel problematischer sein dürfte, der Verkäufer muss ja wohl einverstanden mit dieser genauen Untersuchung und wird er das sein?

Vor allem kann man manche Mängel nur erkennen, wenn man eine Wand oder eine Decke aufmacht und dies gilt auch, wenn man den Zustand von Leitungen, Isolierungen usw. erkennen kann.

Wer beseitigt dann diese Beschädigungen und wird der Verkäufer dies überhaupt erlauben, selbst wenn er einer normalen Prüfung zugestimmt hat.

Also natürlich muss man die Fehler suchen und sich dabei von Experten beraten lassen. Aber bevor Sie einen solchen Auftrag erteilen, verlangen Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung und lassen Sie sich die Qualifikation des Experten nachweisen, vor allem, wenn Sie den Auftrag einer bundesweit oder überregional tätigen Organisation übertragen wollen.

Fragen Sie auch hier nach Referenzen und überprüfen Sie diese.


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