13.September.2007

Wer auszieht, muss seine Wohnung nicht in jedem Fall renovieren, auch wenn dies in vielen Mietverträgen in entsprechenden Klauseln vereinbart ist.
Die Richter beanstandeten, dass die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung gelten sollte.
Mit dem Urteil hat der BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, dass Schönheitsreparaturen nicht nach starren Regeln festgeschrieben werden können, sondern dass diese nur erfolgen müssen, wenn ein tatsächlicher Renovierungsbedarf bestehe.
Darüber lässt sich in Zukunft allerdings trefflich streiten und es wird wohl darüber öfter zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter kommen.
Dies wird m.E. vielen Rechtsanwälten zukünftig ein gutes Auskommen sichern.
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