Bodenlegerarbeiten als Eigenleistung

Wenn man z.B. schaut, welche Leistungen und Gewerke bei schlüsselfertigen Wohnhäusern aus dem Leistungsumfang herausgenommen werden, stellt man fest, dass dies besonders häufig die Malerarbeiten, insbesondere im Inneren, und die Fußbodenlegearbeiten sind.

Dies kommt wahrscheinlich daher, dass sich die Bauherren diese Leistungen am ehesten zutrauen. Doch macht das wirklich Sinn?

Wenn Eigenleistungen sich wirklich rechnen sollen, müssen die sonst zu bezahlenden Lohnkosten im Verhältnis zum Materialpreis relativ hoch sein.

Bei Teppich- oder Kunststoffböden trifft dies in aller Regel nicht zu. Ein Beispiel aus meiner Praxis als Schlüsselfertigbauer.

Natürlich waren wir immer froh, wenn die Schlussarbeiten wie Maler- und Fußbodenlegerarbeiten vom Bauherrn selbst ausgeführt wurden, denn bei diesen Leistungen findet der Kunde bei der abnahme erfahrungsgemäß die meisten, wenn auch kleineren Mängeln.

Wir hatten ihn unserer Leistungsbeschreibung bei den Teppichböden einen Ladenverkaufspreis von € 25/qm angegeben. Von unserem Handwerker erhielten wir darauf ca. 30 – 40 % Nachlass, sodass wir folgende Verrechnung mit diesem vereinbart hatten.

Wir bezahlten € 25/qm Euro für den fix und fertig verlegten Boden ohne Berücksichtigung von Verschnitt und Ähnlichem und genau dies vergüteten wir dem Kunden.

Nehmen wir einmal an, der Kunde hatte großes Verhandlungsgeschick und er konnte beim Händler einen Rabatt von 20% heraushandeln, also den Boden für € 20 kaufen.

Ein gutes Geschäft?

Ganz im Gegenteil, denn von diesen € 5,00 Ersparnis pro qm musste der Kunde noch den Verschnitt des Bodens, die Grundiermasse und den Kleber bezahlen.

Rechnen wir jetzt mal nur 10% Verschnitt – bei manchen Böden ist es deutlich mehr – liegt die Ersparnis bei € 3,00 Euro, ziehen wir davon noch die Kosten der Spachtelmasse und den Kleber ab, dann bleibt vielleicht noch € 1.00 übrig.

Dafür musste nun der Kunde den Boden grundieren, spachteln und sich den – meist unangenehmen – Dämpfen des Klebers beim Verkleben der Böden aussetzen, nachdem vorher noch der Teppichboden zugeschnitten wurde und er musste die Reste entsorgen, was vor allem beim Kleber mitunter nicht ganz unproblematisch ist.

Nehmen wir ferner an, dass vielleicht 100 qm Teppich- und Kunststoffböden zur Ausführung kommen, dann muss ein geübter Verleger dafür mit allen Nebenarbeiten sicher 20-25 Stunden aufwenden, der ungeübte Kunde sicher mindestens das Doppelte.

Die Ersparnis liegt also bei € 100, das entspricht einem Stundenlohn von € 2,50.

Wahrlich, ein fürstliches Entgelt.


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