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Vermischtes
von Heike Eberle am 16.10.08

© thiemadotcom
Es ist manchmal schon unverschämt, was sich so mancher lieber Nachbar erlaubt. Und vor lauter Rücksicht und Nachsicht macht man auch nicht den Mund auf. Eigentlich noch schlimmer.
Aber nun zum Gesetzlichen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt es in den Zeiten zwischen 7 und 19 Uhr den Rasenmäher anzustellen. Sonn- und Feiertage sind "rasenmäherfrei". Insgesamt umfasst die Geräte -und Maschinenschutzverordnung 57 unterschiedliche Geräte/Maschinenarten. Besonders laute Geräte, wie Motorsägen dürfen werktags nur zwischen 9 und 17 Uhr in Betrieb genommen werden.
Kommunal gibt es noch eine Verschärfung. In manchen Gemeinden ist zwischen 13-15 Uhr Mittagsruhe einzuhalten. Dies hängt von der Aussage des Ordnungsamtes ab. Verstöße gegen die Geräte-und Maschinenschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahnt werden, in schweren Fällen bis zu 50.000 EUR.
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Wong
Stimmen Sie ab für Brrrh, hört Ihr auch so gerne den Rasenmäher?:
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Kommentar von:
ricarda
(22.10.08 9:11 Uhr)
Gut zu wissen, habe gerade diesen Fall. Mein Nachbar ist der Meinung, daß jeden Tag zwischen 12:00 und 14:00 Uhr Ruhepause ist, sogar Gesetzlich vorgeschrieben.
Kommentar von:
Britta
(23.10.08 10:38 Uhr)
Da solche Verordnungen von keinem Normalbürger alle auswendig gewusst werden können, sind diese doch meist nur die Grundlage für Entscheidungen, wenn es tatsächlich Streitereien gibt. Interessant wäre an dieser Stelle zu erfahren, ob es wirklich einmal zur Aussprache der Höchststrafe von 50.000 Euro kam, oder ob diese eher nur eine abschreckende Wirkung haben soll.
Kommentar von:
coco
(24.10.08 7:44 Uhr)
Gebe Dir Recht, also existieren diese 50.000,--€ Höchststrafe doch. Hatte in der Vergangenheit schon mal darüber gehört, habe es aber für eine Übertreibung gehalten.
Kommentar von:
Georg
(04.11.08 5:32 Uhr)
Mein Nachbar hackt immer Sonntags morgen um 8:00Uhr Holz ist das auch verboten?
Kommentar von:
heike Eberle
(04.11.08 13:12 Uhr)
Hallöschen,
normalerweise ist Sonntag um 8.00 Uhr Hackverbot, es sei denn dieser Nachbar hat einen Eid mit der Genehmigungsbehörde. Also freundlich ansprechen, ihn an die Ruhezeiten erinnern: am 7.Tage sollst Du Dich ausruhen, so hieß es ja auch in der Bibel. Wenn es nicht hilft, mit Behörden drohen,
hoffentlich hilft's
herzlichst
Heike Eberle
normalerweise ist Sonntag um 8.00 Uhr Hackverbot, es sei denn dieser Nachbar hat einen Eid mit der Genehmigungsbehörde. Also freundlich ansprechen, ihn an die Ruhezeiten erinnern: am 7.Tage sollst Du Dich ausruhen, so hieß es ja auch in der Bibel. Wenn es nicht hilft, mit Behörden drohen,
hoffentlich hilft's
herzlichst
Heike Eberle
Kommentar von:
Hans Kolpak
(09.11.08 3:45 Uhr)
So eine Lärmschutzverordnung zum Beispiel eines Bundeslandes gerät schnell zu Makulatur. Warum? Ich wohne bis Ende November mitten in Feldern auf einem Reiterhof. Die Pferde schnauben und wiehern, wenn es ihnen paßt. Der Landwirt erntet, wenn das Wetter es gebietet.
Die 150 Meter entfernte Landstraße stört mich bei Westwind. Doch was ist mit den Menschen, die unmittelbar an ihr wohnen? Es ist der EINZIGE Weg durch Süchteln. Alles donnert Tag und Nacht mit 50 km/h durch den Ort. 30 km/h wäre genausogut und ist um ein Vielfaches leiser.
Warum lasse ich zwischen 13 und 15 Uhr die Finger von meinem lärmgekapselten Elektrorasenmäher? Meine Vermieter über mir halten Mittagsschlaf, auch wenn rund herum Traktoren und Lkws lärmen. Wir wohnen gegenüber einem Bauernhof mit circa 1.000 Schweinen.
Warum Makulatur? Gewerbebetriebe dürfen von 13 bis 15 Uhr lärmen, Hobbyhandwerker nicht, auch nicht bei Nachbarschaftshilfe. Das ist eigentlich absurd, aber so ist es. Zum Lärmen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr bedarf es für alle einer Sondergenehmigung, die erteilt wird, wenn sich die Arbeiten nicht zwischen 6 Uhr und 20 Uhr erledigen lassen.
Vor über zehn Jahren habe ich mir in Frankfurt am Main Feinde gemacht. Um 22:45 Uhr glaubte ein Trupp Nachbarschaftshelfer Küchenfliesen verkleben zu müssen. An dem Gipskarton war das ein klangvolle Angelegenheit. An Schlaf war nicht zu denken, weil im Haus sowieso eine extrem gespannte Atmoshäre wegen der vielen Rücksichtslosigkeiten herrschte. Ich bat die Arbeiter, aufzuhören. Sie lachten. Ich rief den Bauleiter an. Er lachte. Ich rief die Polizeiwache an. Die lachten nicht, aber sie diskutierten in meinem Beisein zehn Minuten mit dem dummdreisten Vorarbeiter, bis diesen geduldigen Vollzugsbeamten der Kragen platzte. Dann wurde es ruhig im Haus. Der Spuk war vorbei.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen
Die 150 Meter entfernte Landstraße stört mich bei Westwind. Doch was ist mit den Menschen, die unmittelbar an ihr wohnen? Es ist der EINZIGE Weg durch Süchteln. Alles donnert Tag und Nacht mit 50 km/h durch den Ort. 30 km/h wäre genausogut und ist um ein Vielfaches leiser.
Warum lasse ich zwischen 13 und 15 Uhr die Finger von meinem lärmgekapselten Elektrorasenmäher? Meine Vermieter über mir halten Mittagsschlaf, auch wenn rund herum Traktoren und Lkws lärmen. Wir wohnen gegenüber einem Bauernhof mit circa 1.000 Schweinen.
Warum Makulatur? Gewerbebetriebe dürfen von 13 bis 15 Uhr lärmen, Hobbyhandwerker nicht, auch nicht bei Nachbarschaftshilfe. Das ist eigentlich absurd, aber so ist es. Zum Lärmen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr bedarf es für alle einer Sondergenehmigung, die erteilt wird, wenn sich die Arbeiten nicht zwischen 6 Uhr und 20 Uhr erledigen lassen.
Vor über zehn Jahren habe ich mir in Frankfurt am Main Feinde gemacht. Um 22:45 Uhr glaubte ein Trupp Nachbarschaftshelfer Küchenfliesen verkleben zu müssen. An dem Gipskarton war das ein klangvolle Angelegenheit. An Schlaf war nicht zu denken, weil im Haus sowieso eine extrem gespannte Atmoshäre wegen der vielen Rücksichtslosigkeiten herrschte. Ich bat die Arbeiter, aufzuhören. Sie lachten. Ich rief den Bauleiter an. Er lachte. Ich rief die Polizeiwache an. Die lachten nicht, aber sie diskutierten in meinem Beisein zehn Minuten mit dem dummdreisten Vorarbeiter, bis diesen geduldigen Vollzugsbeamten der Kragen platzte. Dann wurde es ruhig im Haus. Der Spuk war vorbei.
Hans Kolpak
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