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Brrrh, hört Ihr auch so gerne den Rasenmäher?
abgelegt im Archiv Vermischtes von Heike Eberle am 16.10.08
Brrrh, hört Ihr auch so gerne den Rasenmäher?
© thiemadotcom
Ein lautes unangenehmes Brummen in der geheiligten Mittagsruhe am Wochenende nimmt uns manchmal die benötigten Ruhezeiten. Kennt Ihr das?


Es ist manchmal schon unverschämt, was sich so mancher lieber Nachbar erlaubt. Und vor lauter Rücksicht und Nachsicht macht man auch nicht den Mund auf. Eigentlich noch schlimmer.

Aber nun zum Gesetzlichen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt es in den Zeiten zwischen 7 und 19 Uhr den Rasenmäher anzustellen. Sonn- und Feiertage sind "rasenmäherfrei". Insgesamt umfasst die Geräte -und Maschinenschutzverordnung 57 unterschiedliche Geräte/Maschinenarten. Besonders laute Geräte, wie Motorsägen dürfen werktags nur zwischen 9 und 17 Uhr in Betrieb genommen werden.

Kommunal gibt es noch eine Verschärfung. In manchen Gemeinden ist zwischen 13-15 Uhr Mittagsruhe einzuhalten. Dies hängt von der Aussage des Ordnungsamtes ab. Verstöße gegen die Geräte-und Maschinenschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahnt werden, in schweren Fällen bis zu 50.000 EUR.

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Tags: Nachbarschaftsrecht  Lärm  Geräteschutzordnung  Ordnungsamt 
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