
Wenn eine Leistung abgenommen wird, sollten Sie u.a. an die nachfolgenden Punkte denken. Ich möchte dies am Beispiel einer schlüsselfertigen Leistung deutlich machen, da hier die Abnahme am umfassendsten ist und der Auftraggeber meist keinen Architekten als Erfüllungsgehilfe (so ist juristisch definiert) oder Berater hat.
Wenn einige im Vertrag nicht eindeutig geklärt sind, sollte man sich im Vorfeld noch darüber einigen.
Wenn Ihnen der Unternehmer mitteilt, dass er seine Leistungen erbracht und einen Termin für die Abnahme vorschlägt, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Leistungen tatsächlich vollständig erbracht oder ob noch wesentliche Restarbeiten ausstehen?
Klären Sie, wer an der Abnahme von Seiten des Auftragnehmers teilnimmt? Bestehen Sie darauf, dass ein Entscheidungsberechtigter teilnimmt, denn oft schicken Unternehmen den bauleiter vor und versuchen so, möglichst nur den Auftraggeber zu binden, aber sich selbst ggf. ein Hintertürchen offen zu halten.
Ist vertraglich vereinbart, dass ein unabhängiger Sachverständiger an der Abnahme teilnimmt?
Wenn ja, wer wählt diesen aus, wer bezahlt ihn und welche Aufgabe hat der Gutachter?
Nimmt er nur an der Abnahme teil und hilft dort Mängel zu erkennen und zu definieren oder soll er ein Gutachten, ggf. mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung erstellen?
Üblich ist die erste Variante, da die 2. sehr kostenintensiv wird und nur bei schwerwiegenden Mängel oder einer streitigen Auseinandersetzung sinnvoll ist.
Wenn Sie ernsthafte Zweifel an der Qualität an der Qualität Ihres Hauses haben, sollten Sie ggf. auf eigene Kosten einen Sachverständigen zur Abnahme mitnehmen, informieren Sie aber die ausführende Firma entsprechend.
Oder Sie haben einen Baufachmann, aber wirklich einen solchen mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung in Ihrem Bekanntenkreis, dann können Sie auch den mitnehmen.
Aber bitte keinen halbgebildeten Laien, das führt meist nur zu Komplikationen, da er von der Gegenseite meist nicht ernst genommen wird und dieser dann erst Recht versucht, sich zu behaupten.
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