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Darlehen: Die Grenzen der Mithaftung durch Lebenspartner

abgelegt im Archiv Baufinanzierung am 21.08.09

Darlehen: Die Grenzen der Mithaftung durch Lebenspartner
  © Eustaquio Santimano
Auch in einer Wohngemeinschaft sind der gegenseitigen Haftung von Lebenspartnern Grenzen gesetzt, auf jeden Fall dann, wenn ein Lebenspartner wirtschaftlich selbstständig handelt. Beim Erwerb von Wohneigentum wird der Lebenspartner nicht automatisch Vertragspartner. Daher ist es auch inkonsequent, ihn bei der Finanzierung einzubeziehen. Trotzdem handelt es sich um eine gängige Praxis, die einiges Licht auf Finanzierungsinstitute wirft.

Das Handelsblatt vom 31. Juli 2009 bezieht sich auf ein Urteil der Bundesgerichtshofes und führt aus, "... dass diese Mithaftungsübernahmen wegen krasser finanzieller Überforderung der Lebensgefährtin sittenwidrig und unwirksam sei. Im vom BGH entschiedenen Fall war die Frau nicht einmal in der Lage, die monatliche Zinslast zu tragen." Da frage ich mich unwillkürlich, warum diese Unsitte nicht gleich unterbleibt. Selbst Ehegatten mit oder oder Gütertrennung können ihrer Verantwortung in finanziellen Angelegenheiten völlig unterschiedlich nachkommen. Sie sind zwei Individuen, auch wenn sie eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden.

Hans Kolpak
Eigentum & Bauen


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Tags: Lebenspartner  Baufinanzierung  Eigentumswohnung  Haftung  Darlehen 

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