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Baufinanzierung
von Hans Kolpak am 21.08.09

© Eustaquio Santimano
Das Handelsblatt vom 31. Juli 2009 bezieht sich auf ein Urteil der Bundesgerichtshofes und führt aus, "... dass diese Mithaftungsübernahmen wegen krasser finanzieller Überforderung der Lebensgefährtin sittenwidrig und unwirksam sei. Im vom BGH entschiedenen Fall war die Frau nicht einmal in der Lage, die monatliche Zinslast zu tragen." Da frage ich mich unwillkürlich, warum diese Unsitte nicht gleich unterbleibt. Selbst Ehegatten mit oder oder Gütertrennung können ihrer Verantwortung in finanziellen Angelegenheiten völlig unterschiedlich nachkommen. Sie sind zwei Individuen, auch wenn sie eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen
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Kommentar von:
Ingrid B.
(10.09.09 4:52 Uhr)
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das verstehe ich auch nicht. Ich habe damals vorgesort, und wie es sich nachher erwiesen hat, richtig gehandelt. Meine Ehe ist inwischen "Geschichte", mein Geld ist aber immer noch da und wird durch gute Ablage sogar immer mehr... ;)
Lg
Ingrid