
Nach der Diskussion über Kreditverkäufe und der (negativen) Auswirkungen auf die Bauherren hat in Berlin die Diskussion über eine Besserstellung der Kreditnehmer begonnen und es gibt erste Vorschläge für Gesetzestexte des Ministerien für Justiz und finanzen.
Diese gelten als Richtlinie für das Gesetzgebungsverfahren, in dem diese verbessert, meist aber verwässert werden.
Mit diesen soll der Verkauf von Kreditforderungen stärker reguliert werden, so soll ein besonderer Kündigungsschutz für Immobiliendarlehen eingeführt werden und die Banken verpflichtet werden, auch Darlehen anzubieten, die nicht verkauft werden dürfen.
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Es bleibt zu hoffen, dass diese ersten zaghaften Versuche des Verbraucherschutzes den rauen Alltag des Politikgeschäfts überleben und bald Wirklichkeit werden.
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