Das war zu erwarten

dass ein Finanzgericht so urteilt. Um sich vor Mobilfunkstrahlen zu schützen, hatte eine Hausbesitzerin umfangreiche Maßnahmen nach entsprechender baubiologischer Beratung durchführen lassen und wollte diese Ausgaben steuermindernd geltend machen.

Das Finanzamt sagte nein und erhielt jetzt vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg auch Recht.

Dabei hat die gute Frau es dem Gericht auch sehr einfach gemacht. Sie hatte nämlich kein Gutachten über die konkrete Gesundheitsgefährdung vorgelegt und so konnte das gericht aus eher formalen als inhaltlichen Gründen ablehnen.

Obwohl ich muss zugeben, ein entsprechendes Gutachten zu erhalten, dem nicht von anderen Gutachtern widersprochen wird und das Gerichte bereit wären zu akzeptieren, wird man in diesem Bereich wohl kaum erhalten.

Wer sich also schützen will, wenn dies überhaupt möglich ist, der tut es auf eigene Kosten, der Staat wird sich daran nicht beteiligen.

Hier finden Sie weitere Infos.


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum