Den einen sin Uhl
abgelegt im Archiv Aktuelles am 30.04.07
ist dem andern die Nachtigall.
Die wirtschaftlich angespannte jüngere Vergangenheit hat dafür gesorgt und die Tendenz ist noch nicht gebrochen, dass viele Menschen ihren Traum vom eigenheim abrupt abbrechen müssen, ihr Objekt steht wegen Zahlungsschwierigkeiten zur Zwangsversteigerung an.
Dies bedeutet nicht selten, für den, der über genügend Geld verfügt, dass er bei einem solchen Termin ein Schnäppchen machen kann.
Aber hoppla, aufgepasst, es gibt da so ein paar Fallstricke, die das Schnäppchen leicht ins Gegenteil umschlagen lösst.
Bevor Sie also zuschlagen, Augen auf.
I.d.R. liegt ein gerichtliches Gutachten vor, schauen Sie sich das ganz genau an.
Wie ist der Bauzustand, wie alt ist das Objekt.
Machen Sie sich selbst ein Bild vom Objekt und seiner Lage. Entspricht das Ihren Vorstellungen?
Verwenden Sie dafür, die in meinem Blog bereits früher vorgestellten Checklisten.
Prüfen Sie, ob das Objekt voll Ihren Ansprüchen genügt oder mit geringem Aufwand Ihren Anforderungen angepasst werden kann.
Vergleichen Sie die Preise auf dem freien Markt.
Legen Sie genau fest und zwar schriftlich, wie hoch Sie gehen wollen und können und halten Sie sich in der Versteigerung exakt daran.
Wenn Ihr Höchstpreis erreicht ist, brechen Sie ab. Denn die Erfahrung zeigt immer wieder, wenn man die eigene Grenze überschritten hat, dann ist es wie ein Dammbruch, man geht immer höher und höher und wenn man Pech hat, erhält man dann den Zuschlag.
Dies passiert wohl nicht nur Amateuren, sondern auch Profis. So wurde in meiner Heimatstadt vor kurzem ein Geschäftsobjekt zum doppelten Verkehrwert ersteigert und wenn man die Vorgeschichte und die Lage des Objekts kennt, dann fragt man sich, was will denn der fremde Investor mit dieser Schrottimmobilie.
Informatives zu dem Thema finden Sie hier.

Permalink: Den einen sin Uhl
Tags: Zwangsversteigerung Schnäppchen Bauzustand Höchtpreis Verkehrswert
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