Den richtigen Planer finden (3)

Wenn Sie sich nun für einen Planer und Architekten entschieden haben, legen Sie detailliert in einem Vertrag – i.d.R wird dies ein Vertrag nach HAOI sein – fest, welche Aufgaben und Leistungen von Ihrem Partner zu erfüllen sind, z.B.

• Entwurfs- und Baugesuchsplanung
• Werkplanung
• Abstimmung mit anderen Fachplanern
• ausschreibung und Vergabevorbereitung
• Bauüberwachung
• Abnahmen
• Rechnungsprüfung
• Dokumentation

Vor allem die Dokumentation ist mitunter für die spätere Nutzung oder mögliche Veränderungen nicht immer ausreichend.

Übertragen Sie keinem anderen, auch nicht dem Architekten,
das Recht

über Ihren Geldbeutel,
Ihren Terminkalender
oder Ihren Geschmack

zu verfügen

Machen Sie deutlich, dass Sie zu jedem Punkt selbst die Entscheidung treffen wollen.

Während der Bauphase hat der Architekt neben der Steuerung der Handwerksbetriebe nur die Pflicht, die Einhaltung der vereinbarten Qualität und der Termine zu überwachen.

Änderungen sind nur nach Absprache mit Ihnen möglich und werden von Ihnen direkt beauftragt. Dies gilt auch für evtl. Taglohnarbeiten.


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