
Der Bebauungsplan, der i.d.R. von der jeweiligen Kommune beschlossen wird, schafft verbindliches Baurecht.
Dies gilt auch, wenn der Bebauungsplan zunächst von einem Investor vorhabenbezogen erstellt und von der Gemeinde genehmigt wird.
Im Bebauungsplan wird festgelegt, was und wie gebaut werden kann. Dabei ist auf die Kürzel zu achten, die genaueres aussagen, wie z.B. WR für reines Wohngebiet oder GI für Industriegebiete mit Betrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Weiter interessant ist die Abkürzung Z mit einer folgenden römischen Zahl, die die Anzahl der erlaubten Vollgeschoße angibt.
Die GRZ (Grundflächenzahl) gibt an, welchen Anteil die Bebauung haben darf, GRZ 0,3 bedeutet, dass 30% der Grundstücksfläche überbaut werden kann.
GFZ (Geschossflächenzahl) sagt aus, wie groß die Geschoßfläche auf dem Grundstück sein darf.
Weiter gibt der Bebauungsplan Auskunft über Grundstücks- und Baugrenzen, die Baulinie auf dem Grundstück, die Firstrichtung.
Auch erhaltenswerte Bäume sind darauf vermerkt, außerdem legt der Bebauungsplan die Dachform, Bepflanzungen, anordnung zur Lage der Garage, mitunter auch Baumaterialien oder die Heizmedien fest.
Ausnahmen können zwar beantragt werden, ob ihnen stattgegeben wird, ist aber fraglich, mitunter sind Gemeinden hier sehr restriktiv.
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