Der Einheitspreisvertrag

Hier werden die Leistungen eines Gewerks in jeder Einzelposition genau beschrieben, wobei mitunter auch einige Leistungen zusammengefasst werden können.

So können Betonarbeiten z.B. als Schalbeton ausgeschrieben werden oder aufgesplittet in Ein- und Ausschalen nach qm und Betonieren nach cbm.

Die notwendigen Armierungsarbeiten können in einer weiteren Position beschrieben werden.

Für jede Position wird in der Ausschreibung eine Menge ermittelt, dabei zeigt sich in der Praxis, dass diese Mengen nicht immer ganz genau ermittelt werden.

Dies führt dazu, dass nicht immer der für den Bauherrn günstigste Bieter den Auftrag erhält bzw. dass die Abrechnungssumme mehr oder weniger deutlich von der Auftragssumme abweicht, auch ohne Änderungen der Leistungen.

Bei Alternativpositionen wird gerne auf eine Mengenangabe verzichtet, was sich meist als nachteilig erweist, wenn diese Leistung doch ausgeführt wird.

Da sich die Preise für diese Alternativpositionen nicht auf den Endpreis auswirkt, werden hier mitunter leicht oder auch erheblich erhöhte Preise eingesetzt.

Im Angebot notiert der Bieter nun zu jeder Position den einheitspreis, den er im Falle der Auftragserhalt bei der Abrechnung ansetzen wird.

Daher sind diese Einheitspreise die wirklich wichtigen Preise.

Bei der Rechnungsstellung werden die tatsächlichen Mengen, die durch ein Aufmass nachgewiesen werden müssen, mit dem Einheitspreis multipliziert und so der Endpreis ermittelt.

So kann zu Beginn einer Baumaßnahme der Endpreis nicht vorab ermittelt werden und schon mancher Bauherr hat sich zum Schluss gewundert, dass sein Haus doch um einiges teurer geworden ist, obwohl er keine kostentreibende Änderungen veranlasst hat.

Das Gegenteil kommt deutlich seltener vor.


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