24.September.2007

So zumindest der Tenor eines BGH-Urteils, auf das im aktuellen LBS-Newsletter "Recht und Steuern" hingewiesen wird.
18 Monate für die Eintragung von Auflassungsvormerkungen waren zuviel und so wurde dem Bauunternehmer, die Ferienwohnungen gebaut und verkauft hatte, Schadensersatz zugesprochen.
Denn ohne auflassungsvormerkung muss der Kunde nicht bezahlen und das hatte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bauunternehmer, der deshalb seine eigenen Kredite länger bedienen musste und einen hohen Schaden hatte.
Wenn der Staat auch bei Ihnen extrem lange braucht, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, sollten Sie den Sachbearbeiter oder seinen Vorgesetzten mal auf dieses Urteil hinweisen.
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