Die Schwarzarbeit blüht
© frank_wettert

Der "Schattenbau" ist immer wieder ein Thema und soll jetzt auch gesetzlich verschäft werden. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof sich auch damit beschäftigt und hat 2 Kunden trotz "fehlender" Rechnung eine gesetzliche Gewährleistung eingeräumt.

Angefangen hat es mit der forderung "Machen wir es doch lieber ohne Rechnung". Ein Kunde hatte den Handwerker beauftragt eine Terrasse seines Hauses abzudichten und mit Holz auszulegen. Kurz nach Ende der Arbeit gab es einen Wasserschaden in der Einliegerwohnung unter der Terrasse. Der Hauseigentümer machte Gewährleistungsrechte geltend und bekam Recht.

In einem anderen Fall machte ein Kunde Gewährleistungsansprüche infolge eines Vermessungsfehlers geltend. Der Vermessungsingenieur wurde dafür belangt, dass er Haus und Carport infolge eines Vermessungsfehlers falsch platzierte. Der Carport musste abgerissen werden und es entstand ein nicht unerheblicher Schaden. Er bekam auch Recht.

Die Urteile machen eines klar: Arbeiten ohne Rechnung sind grundsätzlich rechtsunwirksam. Deshalb ist es nicht ganz nachvollziehbar, warum dem Auftraggeber bei Pfusch jegliche Gewährleistungsansprüche nicht verwehrt bleiben. Fakt ist aber, dass der Kunde, der Schwarzarbeiter beauftragt, mit einer Geldbuße bis zu 300.000 EUR belangt werden kann.


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum