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Auch wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte eingetragen ist – ohne eine Gütertrennung gewinnt der andere Ehepartner automatisch ein Mitspracherecht, wenn ein Verkauf ansteht. Da dieser Aspekt nachvollziehbar ist, hat er mich nicht sonderlich überrascht. Doch das, was 'Der Tagesspiegel' am 24. Januar 2009 zum Schluß schreibt, überrascht mich total. Es ist eine gelungene Pointe:
"Bei einem Wechsel von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung können Sie auch einen Zugewinnausgleich durchführen. Dabei können Sie Vermögen auf den Ehegatten übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Das geschieht oft, um die Schenkungs- oder Erbschaftssteuerfreibeträge beider Ehegatten für die Kinder ausnutzen zu können."
Je komplizierter all die wunderbaren juristischen Konstrukte in Deutschland sind, desto trickreicher fallen die Lücken aus. Das ist ein kreativer Prozeß, oder? Der Hebesatz von 4,9 v. H. für Unternehmen im Jahr 2008 wird sicherlich auch für Lebenskünstler fällig. Das ist Umverteilungs-Gigantismus pur. Hat das noch etwas mit Immobilien als attraktive Vermögensbildung zu tun?
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen
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