Eigenheim vor Frostschäden schützen

Die Wettervorhersage für das kommende Wochenende lässt Schlimmes befürchten. Frost, Schnee und stürmische Winde sollen uns das Leben schwer machen. Verwöhnt von den Wintern der letzten Jahre hat der eine oder andere Hauseigentümer nicht an Frostschäden an seinem Eigenheim mehr gedacht. In diesem Jahr aber soll jeder sein Eigenheim vor Frostschäden schützen.
Besonders wichtig ist der Schutz von Heizung- und Wasserleitungen. Frieren sie ein, dann bersten sie und der Wasserschaden ist vorprogrammiert. Deshalb sollte auch geprüft werden, ob bei Wohngebäudeversicherungen unbedingt auch Leitungswasserschäden eingeschlossen sind. Hauseigentümer, die sich hinreichend versichert haben, dürfen dennoch nicht sorglos sein. Sie haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit ihnen im Falle eines Falles auch die volle Entschädigung gewährt wird. So haben sie in der Kälteperiode für eine ausreichende Beheizung des Gebäudes zu sorgen. "Das gilt auch dann, wenn das Haus vorübergehend nicht bewohnt ist, etwa weil sich die Eigentümer für 14 Tage in den Wintersporturlaub begeben haben", erinnert die Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer auch in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen die Funktionstüchtigkeit der Heizung kontrolliert wird. Bei Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt sollte diese Kontrolle besser in kurzen Abständen erfolgen.
Vernachlässigt ein Hausbesitzer diese Pflichten, könnte ihm die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und den Schaden nicht in voller Höhe übernehmen.

Wir wünschen, dass uns das Wetter doch nicht so kalt erwischt.

Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen


Foto Quelle Pixelio/Oliver Mohr

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