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Eigentümerversammlung

abgelegt im Archiv Eigentumswohnung am 09.09.09

Eigentümerversammlung
  © CBP Arnulfpark City
Über die Vorteile eine Geldanlage als Eigentumswohnung, wurde hier im Blog schon mehrfach berichtet. Eigentümer zu sein bringt auch eine Reihe von Pflichten. Besonders dann, wenn Sie zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehören, können Sie viele Entscheidungen gar nicht selbst treffen, sondern nur im Konsens mit anderen Mitgliedern dieser Gemeinschaft. Das passiert in der Wohnungseigentümerversammlung. Mindestens einmal im Jahr findet sie statt und beschäftigt sich neben der Klärung anstehender Beschlüsse vor allem mit der Jahresabrechnung. Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, dann benötigen Sie diese Abrechnung, um für den Mieter eine Betriebskostenrechnung zu erstellen. Achten Sie darauf, dass die Jahresabrechnung spätestens zwei bis drei Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorliegt, eine geordnete und übersichtliche Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben enthält, verständlich und nachvollziehbar geschrieben ist.

In einer Eigentümerversammlung geht es nicht immer ruhig und entspannt zu. Recht oft ergeben sich Streitpunkte, die zu schlichten sind. Zu den häufigsten Streitthemen gehören: Probleme zur Nutzung von Gärten und Gemeinschaftseigentum, Anträge über bauliche Veränderungen oder Störungen, die durch Mieter verursacht werden. Streitfälle lassen sich am schnellsten beenden, wenn sie auf sachlicher Ebene und in offenem Dialog vorgetragen werden. Sollte sich ein Eigentümer trotzdem durch einen Beschluss benachteiligt fühlen, steht ihm ein Vetorecht zu. Einen Versammlungsbeschluss können die Eigentümer auch gerichtlich anfechten oder für ungültig erklären. Die Anfechtung muss vor dem Amtsgericht erfolgen, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt.

Auf die Frage, was in Problemfällen sinnvoll zu tun ist und welche Rechte einem Eigentümer zustehen, lässt sich nicht einfach eine Antwort finden. Deshalb brauchen Sie als Eigentümer starke Rückendeckung. Diese bietet eine Eigentümerschutzgemeinschaft .

Bevor Sie sich entscheiden eine Eigentumswohnung zu kaufen, denken Sie daran, dass Sie damit einer Gemeinschaft beitreten. Erst ein Hauseigentümer genießt seine volle Entscheidungsfreiheit.

Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen



Permalink: Eigentümerversammlung

Tags: Eigentumswohnung  Eigentümer  Eigentümerversammlung  Geldanlage 

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