
In den letzten Wochen habe ich Sie ausführlich über die Mindestanforderungen für eine Baubeschreibung informiert, um Sie soweit wie möglich gegen eines der wichtigsten Probleme beim Bauen zu schützen, gegen die Nachträge.
Wenn es beim Bauen zu Änderungen, manchmal auch nur zu Präzisierungen kommt, dann eröffnet es dem Partner die Möglichkeit den Preis entsprechend, meist nach oben, anzupassen und dies hat natürlich kein Auftraggeber gern und so versucht er sich dagegen zu wehren.
Dies findet der Partner nicht so gut, denn er ist ja der -oft zutreffenden – Ansicht, sein Nachtrag sei berechtigt. Damit ist der Streit vorprogrammiert.
Der Streit wird noch gefördert durch entsprechende Berichte von Bekannten und in den Medien, nachdem die bauunternehmer und Handwerker die Bauherren bei Nachträgen abzuzocken versuchen, indem sie unberechtigte oder überhöhte Nachträge stellen. Dies trifft auch für einige schwarze Schafe in der Branche durchaus zu, aber eben nicht für die Mehrzahl der seriösen Firmen.
Das Prinzip der Fairness verlangt, dass die Kosten einer vom Bauherrn veranlassten Änderung auch von diesem bezahlt werden muss und andrerseits, dass der Unternehmen keine überhöhten Kosten in Rechnung stellt. Wie dieser Ausgleich erreicht werden kann, darüber möchte ich Sie in weiteren Postings informieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Meinung der ausführenden Seite, wie sie in diesem Beitrag deutlich wird.
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