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Einhaltung der Baukosten

abgelegt im Archiv Bauablauf am 19.01.08

Einhaltung der Baukosten
Im Zusammenhang mit der Einhaltung eigenen Budgets und de(s)r Vertragpreise(s) kommt dem Umgang mit Änderungen und Nachträgen eine besondere Bedeutung zu. Die folgenden Artikel stammen aus meinem Ratgeber "Kein Ärger mehr beim Häuslesbau" (ISBN 3-937187-03-0), das auch als Download erhältlich ist.

Vieles und meistens mehr, als Sie vielleicht denken, kann bei Vertragsabschluss geklärt werden, manches bei einem Planungs- und Bemusterungsgespräch vor Baubeginn, das Sie unbedingt nach der Baugesuchserstellung führen sollten und das die Grundlage für die Ausführungsplanung bildet. Es gibt nur wenige Punkte, die erst während des Bauablaufs entschieden werden können, wie z.B. die endgültige Farbgestaltung bei Raufasertapeten. Ihre Pflichten
Wenn Sie noch Unterlagen nach Vertragsabschluss oder später zu liefern haben, dann machen Sie das so früh wie irgend möglich.

Wenn noch etwas bemustert werden muss oder wenn Sie noch Entscheidungen zu treffen haben, dann überlegen Sie in Ruhe, aber nicht zu lange. Geben Sie die entsprechenden, verbindlichen Anweisungen, und zwar am besten schriftlich, damit Ihr oder Ihre Partner möglichst störungsfrei arbeiten können.
Dazu gehört natürlich auch, dass Sie Ihre eigenen Verpflichtungen ernst nehmen und konsequent und pünktlich einhalten, wie z.B.

• die rechtzeitige Bereitstellung des Grundstücks
• die rasche Prüfung und Unterzeichnung von Baugesuchsplänen
• die rasche Prüfung und Freigabe der Werkpläne
• die rasche Beauftragung der Gewerkeleistungen, soweit Sie dafür verantwortlich sind
• die unverzügliche Klärung offener Fragen
• die schnelle Beauftragung von Änderungen, ggf. auch ohne Preisvereinbarung
• das Herbeiführen der baugenehmigung und der Baufreigabe, ggf. mit Unterstützung Ihres Partners
• die Beschaffung einer Finanzierungsbestätigung, falls dies so vereinbart ist
• die korrekte Bezahlung von Abschlags- und Schlussrechnung in berechtigter Höhe und in der vereinbarten Zahlungsfrist

Versuchen Sie hier nicht zu tricksen, es lohnt sich nicht, denn wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, warum sollte dann Ihr Partner seine Pflichten vereinbarungsgemäß erfüllen. Fragen Sie ggf. den Unternehmer, wann die einzelnen Abschlagsrechnungen fällig werden, damit Sie die Beträge rechtzeitig verfügbar haben.



Permalink: Einhaltung der Baukosten

Tags: Bauherrenpflichten  Baukosten  Baufreigabe  Bezahlung  Ausführungsänderungen 

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