Energie-Contracting bei Eigentumswohnungen

Bei manchen Eigentumswohnanlagen steht in absehbarer Zeit sicher die Erneuerung der Heizungsanlage an.

Ein für die Wohnungseigentümer auch bei vorhandener Rücklagen, aber noch mehr, wenn diese für andere Zwecke schon verwendet wurden oder verwendet werden müssen, oftmals teures Vergnügen.

Hier sollte der Verwalter und ggf. müssen Sie als eigentümer erst einmal darauf hinweisen, mal in Richtung Energie-Contracting denken und prüfen, ob dies auch für die eigene Anlage nicht interessant sein könnte.

Beim Contracting übernimmt der Vertragspartner die Heizunganlage und ggf. die Erneuerung und liefert in Zukunft die benötigte Energie, meist kommt es hier sogar zu Einsparungen beim Verbrauch.

Näheres finden Sie hier.


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