das urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Erbschaftssteuer ist zum einen eine Einzelfallentscheidung und zum anderen die Aufforderung an die Politik, auch im Bereich der Erbschaftssteuer zunächst eine Gleichbehandlung herzustellen, wobei es danach begründete Ausnahmen für bestimmte Sachverhalte, wie z.B. Unternehmen und vielleicht auch Immobilien geben kann.
Zunächst wird sich dadurch an den bestehenden Gesetzen nichts ändern, allerdings sollte man als potenzieller Erbe oder Erblasser die Aktivitäten der Politiker und deren gesetzgeberischen Maßnahmen genau verfolgen, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Oh, klingt das jetzt etwas makaber? So ist es aber nicht gemeint.
Hoffen wir nur, dass die Politiker wirklich das halten, was Sie bisher sagen, nämlich dass es ingesamt nicht zu Steuermehreinnahmen durch die Änderung kommen soll.
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