22.Juni.2007

Wenn Sie in Ihrem Haus oder woanders eine Wohnung vermieten, dann sollten, ja dann müssen Sie sich mit dem Mietrecht und vor allem mit der Auslegung durch die obersten gerichte beschäftigen.
Interessant ist hier ein neues Urteil des BGH, das einem Vermieter erlaubt, die Miete zu erhöhen, zumindest bis zur Höhe der Vergleichsmiete, auch wenn diese zwischenzeitlich nicht gestiegen ist.
Dies bedeutet, wenn Sie eine Wohnung sehr günstig vermietet haben, können Sie die Miete bis zur Vergleichsmiete anheben, ggf. in mehreren Schritten.
Näheres finden Sie hier.
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