
Während die deutsche Bundesregierung die Riesterrente als eine Förderung ansieht, welche die gesetzliche Rente ergänzt, sieht die EU-Kommision die Freizügigkeit von Arbeitnehmern im Bereich der Europäischen union beeinträchtigt. Noch ist offen, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden wird.
Die AFP Agence France-Presse-Ges. meldet am 31. März 2009: "Allerdings gibt es die Altersvorsorgezulage nur für Bürger, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind; Grenzgänger, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland besteuert werden, gehen leer aus. Nach einem Umzug ins Ausland muss das Geld gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Zudem dürfen bezuschusste Bausparverträge nur für Wohnungen in Deutschland eingesetzt werden."
Ich persönlich lehne den Vorstoß der EU-Kommission ab. Warum? Der Umverteilungskuchen der Eurokratie wird immer weiter aufgeblasen, so daß die Verwaltung einer Förderung mehr kostet als die Förderung selbst. Wie ein Dinosaurier, der alle Pflanzen um sich herum wegfrißt und dann mit seinem aufgeblähten Bauch kleine Tiere erdrückt, so belastet die EU-Kommission Bürger und Regierungen zunehmend bis Bürger bankrott und Regierungen handlungsunfähig sind. Dafür gibt es auch ein passendes Wort: Bürokratiewahnsinn.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen
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