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Farbe in Mietwohnungen

abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 29.09.09

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  © Pixelio.de/Reiner Sturm
Wer zur Miete wohnt oder gewohnt hat, kennt vielleicht die häufige Vorgabe im Mietvertrag, Wände und Decken weiß streichen zu müssen. Diese Klausel sollte vermeiden, dass ein Mieter die Wohnung in Farben streicht, die nur schwer zu überstreichen sind. Je kräftiger, dunkler und gesättigter die Wandfarbe, umso problematischer lässt sie sich überstreichen. Oft sind mehrere Anstriche nötig, um eine Wand wieder in einer gewünschten, helleren und dezenteren Farbe erscheinen zu lassen. Bestimmte Farbschichten, die z.B. glänzende Wirkung besitzen und nicht saugfähig sind, müssen sogar komplett entfernt werden. Das treibt die Renovierungskosten in die Höhe. Um dem Problem zu entkommen, wurde die genannte Mietvertrag-Klausel eingeführt. Sie ist aber unwirksam und damit völlig unverbindlich. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Diese Klausel benachteiligt den Mieter, weil er in der "Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs" eingeschränkt wird (Az: VIII ZR 344/08 vom 23. September 2009). Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter aber ein Wörtchen mitzureden. Eine Klausel, die lediglich beim Auszug einen neutralen Anstrich vorschreibt, ist grundsätzlich zulässig.
Details sind in der Pressemitteilung 192/2009 des Bundesgerichtshofes zu finden.

Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen

Permalink: Farbe in Mietwohnungen

Tags: Mietwohnung  Farbe  urteil  Mietvertrag 

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