
Manchmal muss man sich schon wundern, auf welche Ideen Finanzbeamte alles so kommen und es ist nur gut, dass Gerichte deren mitunter übertriebene Geldbeschaffung wieder ins rechte Lot rücken.
Da hat ein Vermieter zwar eine Wohnung vermietet, aber die Mieter haben nicht gezahlt. Also hatte er keine Einnahmen und da er (vielleicht frustriert von dem Ärger) verkaufen wollte, akzeptierte das Finanzamt seine Werbausgaben nicht, da er ja keine Einnahmen erzielt habe und da er die wohnung ja verkaufen wolle, sei er auch kein Vermieter mehr.
Sie schütteln den Kopf, ich auch.
Aber das Finanzgericht hat dem Vermieter Recht gegeben und seine Werbungskosten akzeptiert, was jeder vernünftige Mensch von Anfang an so gesehen hätte, aber vielleicht trifft dies nicht auf alle Finanzbeamten zu.
Hier finden Sie die Details.
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