
Geschäftsleute wissen meist, wie sie mit Rechnungen umzugehen haben, doch auch private Bauherrn müssen einiges beachten und sollten bei den Rechnungen nicht nur die Leistungen und den Preis prüfen, sondern auch einige Formalien und sie so lange aufbewahren, wie die Gewährleistungszeit dauert, mindestens aber zwei Jahre aus steuerlichen Gründen.
Die folgenden Punkte muss jede Rechnung enthalten, vor allem um bei einer Prüfung durch das finanzamt beweisen zu können, dass an dem Haus nicht schwarz gearbeitet wurde.
• Exakte Anschrift des Rechnungsstellers
• Exakte Anschrift des Rechnungsempfängers, auch wenn diese ggf. über den Architekten eingereicht wird.
• Das Rechnungsdatum
• Die Rechnungsnummer
• Eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie deren Umfang
• Umsatzssteuersatz und ausgewiesene Umsatzsteuer
• Umsatzsteueridendnummer oder Steuernummer des Rechungsstellers
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