Fußangeln im Bauträgervertrag: Stellen Sie die richtigen Fragen!
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 18.01.09

© Gunnar WrobelAuch wenn Sie einen nachweislich vertrauenswürdigen Bauträger beauftragen, kann es sein, daß Sie als Bauherr aufgrund fehlender Sachkenntnis mit anderen Erwartungen oder Vorstellungen Ihre Unterschrift leisten. Um unerwartete zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich kundig machen, um die fachlichen und juristischen Begriffe des Bauträgervertrages zweifelsfrei zu verstehen.
Erste Anregungen hierzu liefert der Artikel von Dietmar Treiber am 9. Januar 2009. Er behandelt folgende Fragen:
• Welche Leistungen enthält der "Festpreis"?
• Stimmt die Baubeschreibung?
• Ist die Festpreisgarantie zeitlich befristet?
• Wann gilt das Haus als bezugs- oder schlüsselfertig?
Wenn Sie im Internet nach "Bauträgervertrag" suchen, finden Sie sachdienliche Hinweise, unter anderem auch die Dienstleistung der Verbraucherzentrale des Landes Bremen, für 200 Euro Ihren Vertragsentwurf zu prüfen. Dieses Angebot richtet sich an alle Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen

© Gunnar Wrobel
Tags: Bauträgervertrag
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