Geld gegen Mangel (1)

Es gibt fast keine Abnahme von Bauleistungen, bei denen es keine Mängel gibt und es erhebt sich dann für Auftraggeber und Auftragnehmer die Frage, wie man damit umgehen soll.

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten:

• Der Auftragnehmer beseitigt den Mangel
• Der Auftraggeber erhält einen Nachlass (also Geld) und der Mangel wird nicht beseitigt.

Und Sie als Auftraggeber müssen letztlich die Entscheidung treffen, was Ihnen wichtiger ist.

Hierzu zwei Beispiele aus dem Bereich Schlüsselfertigbau.

Ein Freund bat mich, an der Abnahme seines Hauses teilzunehmen. Dabei stellte ich fest, dass mehrere Fensterlaibungen sehr schlecht ausgeführt waren. Sie waren schief und in sich verdreht. Ein deutlich sichtbarer Mangel, der eigentlich bis heute Bestand hat.

Der bauunternehmer bot eine geringe Summe an und mein Freund stimmte zu. Ob ihn der Mangel wirklich nie mehr gestört hat, kann ich mir bei seiner Mentalität eigentlich kaum vorstellen.

Aber wenn ich bei ihm mal zu Gast bin, muss ich mich noch heute so setzen, dass ich diese Fensterlaibungen nicht sehen muss.

Bei einem unserer Kunden, zufällig ein Nachbar von mir, wurde die nicht tragende Flurwand falsch angelegt, sodass sie auf 5 m Länge um die Wandbreite schräg verläuft. Ob es der Bauleiter nicht bemerkt hatte oder ob es ihm nicht wichtig erschien, weiß ich nicht.

Im Flur wurden Klinkerfliesen mit 11 cm Breite verlegt und dummerweise begann der Fliesenleger auf der korrekten Seite mit den Arbeiten, sodass der Mangel jetzt ganz deutlich sichtbar wurde, denn am einen Ende der Wand war eine Fliese in voller Breite verlegt worden und am andern Ende war keine Fliese mehr, sondern nur noch die Fuge.

Bei der Abnahme wurde dies bemängelt und der Bauleiter machte dem Bauherrn, der etwas klamm war, das Angebot, einen entsprechenden Preisnachlass zu gewähren.

Dem Kunden schien es ein faires Angebot zu sein, er stimmte zu und der Bauleiter erhielt zunächst von seinem Vorgesetzten ein dickes Lob, weil die Beseitigung des Mangels mehr als das Doppelte gekostet hatte.

Doch dieser Mangel fiel vielen Besucher und Gästen auf und die sind in einem neuen Haus ja bekanntlich sehr zahlreich.

Darunter war auch einer, der etwas vom Bauen verstand und der nachfragte, wie hoch denn der Nachlass gewesen wäre und der dann dem Kunden klar machte, dass er über den Tisch gezogen worden war.

Jetzt war der Bauherr wirklich sauer, denn er hatte auf Dauer einen Mangel und musste noch verkraften, dass er keinen echten Gegenwert erhalten hatte.


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