5.März.2010

Fast jeden Tag liefern uns die Medien neue Gerichtsurteile Baurecht und Mietrecht. Bei der Informationsflut übersieht bzw. überhört man sehr leicht die eine oder andere wichtige Nachricht zu gerichtlichen Urteilen. Deshalb habe ich heute eine kleine Sammlung aus aktuellen Meldungen zusammengefasst:
- Kündigung wegen Eigenbedarfs wurde um Nichten und Neffen erweitert und damit für den Vermieter einen flexibleren Kündigungsrahmen geschaffen. (BGH-Urteile zu Eigenbedarf, Az.:VIII ZR159/09 u. VIII ZR 247/08
- Der Vermieter muss die Größe der Abfalltonne rihtig wählen. Ist sie zu groß und bleibt zum Teil jede Woche leer, müssen die Mieter die dadurch höheren Kosten nicht dulden. (LG Aachen, Az.: 6S 87/08)
- Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, ihm eine Kopie der Gesamtaufstellung der abgelesenen Verbrauchseinheiten aller Heizkörper im Mietshaus zu überlassen; solange er die Abrechnung nicht überprüfen kann, muss er die vom Vermieter geforderte Nachzahlung nicht leisten. (Amtsgericht Coesfeld Az.: 6 C 93/09)
- Bei den alljährlichen Betriebskostenabrechnungen darf der Vermieter die Kosten für Frisch- und Schmutzwasser zusammenfassen und einheitlich abrechnen; das gilt jedenfalls dann, wenn diese Kosten gemäß dem durch Zähler erfassten Verbrauch von Frischwasser auf die Mieter umgelegt werden. (BGH, Az.: – VIII ZR 340/08)
- Kinderlärm aus der Nachbarschaft begründet grundsätzlich keinen Sachmangel. Wer ein gesteigertes Ruhebedürfnis hat, muss beim Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen und eigene umfassende Erkundigungen in der Umgebung einholen. (LG Münster, Az.: 8 O 378/08)
Es bleibt nur zu hoffen, dass man selbst nie in die Mühlen der Rechtsprechung gerät.
Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen
Foto Quelle Pixelio/Peter Röhl
no comment until now