
Alle Grundstücke sind im Grundbuchamt mit einer eigenen akte mit allen Lasten und Rechten dokumentiert.
Im Grundbuch werden u.a. Hypotheken und Grundschulden ebenso wie Überfahrungsrechte oder andere Lasten wie Durchleitung von Kanälen und ober- oder unterirdischen Stromleitungen aufgeführt.
Dies gilt auch für weitere Beeinträchtigungen des Grundstücks z.B. durch die Nachbarbebauung.
Jeder Grundstückskäufer sollte vor dem Kauf sich über die auf einem Grundstück liegenden Lasten informieren, bei einem nicht direkt an der Straße liegenden Grundstück auch, ob ggf. ein Überfahrrecht für das dazwischen liegende Grundstück besteht.
Bei berechtigtem Interesse kann jeder Einblick ins Grundbuch nehmen, die Grundbücher werden im Grundbuchamt geführt, das i.d.R. beim Amtsgericht angesiedelt ist.
Ausnahmen davon bestehen allerdings in Baden-Württemberg, in Baden werden sie bei den Gemeinden durch einen Notar oder Rechtspfleger geführt und in Württemberg bei den Bezirksnotaren.
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