Grunderwerbsteuer

Wenn es darum geht, sich einen Überblick über die tatsächlichen Kosten eines Objekts zu verschaffen, muss man an verschiedene Nebenkosten denken.

Dazu zählt auch die Grunderwerbsteuer, die je nach Vertragsgestaltung durchaus nicht unerheblich sein kann.

Beim Erwerb eines Grundstück wird immer die Grunderwerbsteuer fällig, die sich immer auf den gesamten Wert der Immobilie beziehen, als Grundstück mit dem oder den darauf befindlichen Immobilien.

Die Steuer wird auch für ein zu bauendes Haus fällig, wenn der Grundstücks- und Hauskauf in einem Zusammenhang stehen, insbesondere bei einer Eigentumswohnung oder wenn Sie Ihr Haus mit Grundstück bei einem bauträger kaufen.

Geld sparen kann man, wenn zuerst das Bauland gekauft und erst später der Auftrag für den Hausbau erteilt wird.

Um ins Grundbuch eingetragen zu werden, muss zunächst die Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Nach der Föderalismusreform können die Länder den Steuersatz von bisher 3,5% selbst festlegen, so hat das allzeit klamme Berlin diesen bereits um einen Prozentpunkt erhöht.

Erkundigen Sie sich also vorher, wie hoch der Satz in Ihrem Bundesland ist.


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