Eigentlich wollte ich über dieses Thema Darlehensverkäufe nicht mehr schreiben, andererseits hatte ich Ihnen über die Gespräche mit meiner Bank berichtet und daher will ich Ihnen deren letzte schriftliche Stellungnahme in Auszügen nicht vorenthalten.
Nachdem zunächst ausführlich die Darstellung der fernsehsendung Plus-Minus ausführlich kommentiert wurde und korrigiert wurde, wurden die 2 letzten Absätze etwas konkreter, allerdings sind Sie für den Kunden eher vielleicht eher als Beruhigung denn als Sicherheit zu werten.
Hier das Wesentlichste aus meiner Sicht:
…..Ein neuer Gläubiger…tritt so in den Vertrag ein, wie er ursprünglich mit dem Darlehensnehmer vereinbart worden ist. Insbesondere ist ein Erwerber auch an die Sicherungsabrede für eine Grundschuld gebunden. Umgekehrt kann der Darlehensnehmer sämtliche Einwendungen auch gegenüber dem Erwerber der Kreditforderung in vollem Umfang geltend machen.
Die ……. hat bisher keine ordentlich bedienten Darlehen an einen Dritten veräußert und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
Unterschrift des Vorstands
Ich werde zunächst nichts weiter unternehmen, aber mittelfristig werde ich eine Änderung herbeiführen, z.B. durch Anpassung der Grundschuld an die tatsächlich noch bestehende Darlehenshöhe.
Naja, das ist doch wohl mindestens umstritten, dass die Sicherheitsabrede übergeht. Sie muss (!) mitgeteilt werden, aber rechtlich geht sie ja wohl eben nicht über — das ist die Gesetzeslücke und deswegen ist der Käufer dann nicht mehr daran gebunden.
Aktuelle Zusammenfassung von Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,532303,00.html
Gruß, Hendrik