Ein Blogleser hat mich darauf hingewiesen, dass in den neuen Formularverträgen, die der Sparkassenverlag den Sparkassen zur Verfügung stellt, dieses Verkaufsrecht der Darlehen, die mit Grundschuld abgesichert werden, explizit formuliert sei.
Dies bestätigte mir mein Bankberater auf Nachfrage, beruhigte mich allerdings, dass dieses Recht in alten Verträgen nicht enthalten sein und ich insofern geschützt sei. Ob dies wirklich zutrifft, müsste ein Anwalt klären, doch diesen Aufwand möchte ich noch nicht treiben.
Denn mir und natürlich auch den anderen Kunden, zumindest diejenigen, die selbst aktiv geworden sind, soll innerhalb der nächsten 14 Tage ein Schreiben zugehen, dass ein solcher Verkauf von Seiten der Bank nicht vorgesehen ist und auch nicht stattfinden wird. Man wird sehen.
Alle, die neuen Darlehensverträge abschließen, sollten versuchen, dieses Verkaufsrecht auszuschließen. Ob dies möglich ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, sonst sollte man auf die Hypothek als Sicherungsmittel zurückgreifen, auch wenn die Grundschuld natürlich bequemer ist, wenn man damit auch andere Darlehen problemlos absichern kann.
Bei mir hatte sich dies in der Vergangenheit durchaus positiv ausgewirkt, doch das Risiko für das bisschen Bequemlichkeit und mögliche geringe zusätzliche Kosten erscheint mir zu hoch.
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